In den ersten fünf Jahren nach Gründung können junge Unternehmen eine Beratungsförderung beim Kredinstitut für Wiederaufbau beantragen.
Konditionen
Die maximale Bemessungsgrenze der Netto-Beratungskosten beträgt 6.000,00 €. Wobei in Westdeutschland bis zu 50% der Honorarkosten erstattet werden und in Ostdeutschland sogar bis zu 75%, also bis zu 4.500,00 € von der maximalen Bemessungsgrenze! Der Beratungszeitraum beträgt 12 Monate nach Antragsstellung. Innerhalb des Beratungszeitraumes können solange Anträge gestellt werden, bis die maximale Bemessungsgrenze erreicht ist. Für Gründer/-innen nach SGB II und SGB III (ALGI und ALGII) werden sogar 90% bei maximal 4.000 € der Netto-Beratungskosten im ersten Jahr übernommen.