Als Unternehmer/-in (auch Entrepreneur/-in genannt) sind Sie der Inhaber/die Inhaberin eines Unternehmens beziehungsweise eines Betriebes, den Sie selbstständig und eigenverantwortlich führen. In Gesetzen wird der Begriff „Unternehmer/-in“ als Bezeichnung für das Unternehmen (z. B. eine GmbH) und für Personen in ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit (z. B. als Architekt/-in) verwendet.
Im deutschen Recht allgemein gibt es keine einheitliche Definition des Unternehmer/-innen-Begriffs.
Jedoch wird in vielen Gesetzen der Unternehmer/ die Unternehmerin erwähnt und diesem/-r Rechte zugestanden oder Pflichten auferlegt.