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Existenzgründerberatung

Existenzgründung

Existenzgründung

Als Existenzgründung wird die Realisierung einer beruflichen Selbstständigkeit bezeichnet. Im wirtschaftlichen Sinne ist eine Unternehmensgründung gemeint, wobei dieser Begriff eher für Gründung größerer Unternehmen jenseits des Mittelstand benutzt wird. Die Existenzgründung erfolgt durch Beginn der Geschäftstätigkeit, formaljuristisch durch die Gewerbeanmeldung oder bei freien Berufen durch Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit beim zuständigen Finanzamt.

Sie sollten jedoch den Weg in die Selbstständigkeit planmäßig angehen. Die folgenden Schritte beschreiben den groben Ablauf des Gründungs- und Wachstumsprozesses:

(Phasen der Gründung und des Unternehmensaufbaus)

 

1. Idee

2. Gründungsvorbereitung/Unternehmenskonzeption

3. Gründung

4. Unternehmensaufbau

 

Am Anfang steht Ihre Produkt- oder Gründungsidee. Sie ist Ausgangspunkt des Gründungsprozesses eines Unternehmens. Jede Gründungsidee ist sorgfältig auf ihre Realisierbarkeit und ihre voraussichtlichen Erfolgsaussichten zu prüfen.

Sie sind überzeugt von Ihrer Idee? Überlegen Sie, wie Sie diese Idee vermarkten: Wollen Sie zu diesem Zweck ein Unternehmen gründen? Der Weg in die Selbstständigkeit ist mit hohem persönlichem Einsatz verbunden und erfordert verschiedenste Kompetenzen. Unterziehen Sie sich einer kritischen Eigenbewertung.

Danach sollten Sie Ihre Geschäftsidee in einer Unternehmenskonzeption konkretisieren. Die Konzeption soll unter strategischen, aber auch unter kurzfristigen Aspekten die von Ihnen geplante Umsetzung der Gründungsidee qualitativ und quantitativ erläutern. Machen Sie sich die Mühe. Sie werden spätestens von Ihrer Bank nach einer Unternehmenskonzeption oder einem Geschäftsplan gefragt.

Die Unternehmenskonzeption, in der Unternehmensziele und -strategien formuliert werden, ist die erste unternehmerische Planungsaktivität und damit für Sie der Ansatz für eine betriebswirtschaftliche Planung.

Die konzeptionelle Vorbereitung Ihres Vorhabens ist abgeschlossen. Herzlichen Glückwunsch! Sie werden Ihr eigener Chef und gründen ein Unternehmen.

Zur Umsetzung Ihres Gründungsvorhabens entwickeln Sie ein Produkt und bringen Sie es zur Marktreife.

Die Markteinführung ist ein erfolgskritischer Schritt. Berücksichtigen Sie die erforderlichen Aktivitäten umfassend in Ihrer Unternehmenskonzeption.

Damit ist der erste Teil der Gründung abgeschlossen. Im Nachgang können weitere Formalitäten auf die Gründer zukommen, wie etwa die Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder die Eintragung in die Handwerksrolle. Hierbei ist zu beachten, dass die Mitgliedschaft in der IHK eine Pflichtmitgliedschaft ist. Ähnliches gilt für die Eintragung in die Handwerksrolle. Hier ist zwischen Tätigkeiten, die einen Meistertitel erforderlich machen und Tätigkeiten, die diesen nicht mehr erfordern, zu unterscheiden. Zusätzlich gibt es die handwerksähnlichen Tätigkeiten. Hier sind keine beruflichen Qualifikationen vonnöten. Eine Aufnahme in die Handwerksrolle (kostenpflichtig) lässt sich in den meisten Fällen nicht umgehen. Für bestimmte Tätigkeiten sind weitere Genehmigungen erforderlich, wie z. B. die Gaststättenkonzession zum Eröffnen eines Cafés, die wiederum von den Kontrollen des Veterinär- und Gesundheitsamtes abhängt. In anderen Fällen sind Sachkundenachweise erforderlich (z. B. beim Handel mit Milch, Waffen oder Arzneimitteln).

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