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Einzelunternehmen

Als Einzelunternehmen bezeichnet man jede selbständige Betätigung einer einzelnen natürlichen Person. Einzelunternehmen können als kleinste wirtschaftliche Zelle angesehen werden, da sie ohne große finanzielle Rücklagen die Gründung eines Unternehmens ermöglichen. Den Betreiber eines Einzelunternehmens nennt man Inhaber. Soweit der Einzelunternehmer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs ist, ist er gesetzlich dazu verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) ersichtlich zu machen (Bilanzierung). Das bedeutet, dass etwa der e. K. (eingetragene Kaufmann) verpflichtet ist, eine Bilanz zu erstellen.

Eine Mindestkapitaleinlage ist gesetzlich nicht vorgesehen. Gelegentlich kommt es jedoch vor, dass sich eine weitere Person finanziell beteiligt, die nach außen jedoch nicht in Erscheinung tritt (stiller Gesellschafter), dann wird aus dem Einzelunternehmen eine stille Gesellschaft, die jedoch nach außen hin nicht erkennbar ist. Für den Außenstehenden handelt es sich also immer noch um ein Einzelunternehmen. Der Einzelunternehmer haftet unbeschränkt und unmittelbar, das heißt, mit seinem Geschäfts- und Privatvermögen.

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